Erklärt: Stärkungspakt Stadtfinanzen

Für mehr Inves­ti­tio­nen und Beschäf­ti­gung vor Ort

Aus­gangs­lage: Die Ver­schul­dung der 396 Kom­mu­nen in Nordrhein-Westfalen hat trotz guter Kon­junk­tur­lage und hoher Steu­er­ein­nah­men dra­ma­ti­sche Züge ange­nom­men. Dies lässt sich allein an der Tat­sa­che fest­ma­chen, dass 45 Pro­zent der bun­des­wei­ten Kas­sen­kre­dite durch NRW-Kommunen auf­ge­nom­men wur­den. In einer gan­zen Reihe von nordrhein-westfälischen Städ­ten und Gemein­den ist durch das neue kom­mu­nale Finanz­ma­nage­ment (NKF) jetzt sicht­bar gewor­den, dass eine Über­schul­dung ein­ge­tre­ten ist, die von den betrof­fe­nen Kom­mu­nen alleine nicht mehr zu bewäl­ti­gen ist. Ursäch­lich sind man­gelnde Finanz­aus­stat­tung und gro­ßes Auf­ga­ben­spek­trum, weni­ger man­gelnde Sparsamkeit.

Bei sin­ken­den Steu­er­ein­nah­men droht die voll­stän­dige Insol­venz ein­zel­ner Gemein­den in Nordrhein-Westfalen. Daher muss das Land NRW sei­ner ver­fas­sungs­recht­li­chen Ver­pflich­tung gegen­über den Kom­mu­nen nachkommen.

Ziel­set­zung: Nutz­nie­ßer des “Stär­kungs­pak­tes Stadt­fi­nan­zen” sol­len Gemein­den sein, die

  1. Las­ten im Rah­men des demo­gra­fi­schen Wan­dels zu tra­gen haben und
  2. einen nach­hal­ti­gen Bevöl­ke­rungs­rück­gang ver­zeich­nen und
  3. in struk­tur­schwa­chen Regio­nen lie­gen sowie
  4. über­durch­schnitt­lich von Arbeits­lo­sig­keit betrof­fen sind.

Ziel des Pak­tes ist die Ent­las­tung die­ser Gemein­den um die Zins­las­ten und Til­gung für Alt­schul­den. Diese Ent­las­tung soll die not­wen­dige Liqui­di­tät frei­ma­chen, um über die Sen­kung struk­tu­rel­ler Haus­halts­de­fi­zite jetzt drin­gend not­wen­dige Inves­ti­tio­nen vor Ort und mög­lich zu machen und damit zugleich Beschäf­ti­gung zu sichern.

Umset­zung: Dazu über­nimmt die NRW-Bank Alt­schul­den der oben genann­ten Gemein­den in Höhe von sie­ben Mil­li­ar­den Euro und finan­ziert über einen Zeit­raum von fünf Jah­ren Zin­sen und Til­gung. Damit erhal­ten die Gemein­den eine merk­li­che Ent­las­tung in ihrem Verwaltungshaushalt.

Den betei­lig­ten Kom­mu­nen wird dabei gleich­zei­tig eine Per­spek­tive für eine lang­fris­tige Kon­so­li­die­rung eröff­net: Wenn sie die Ent­las­tung wäh­rend der fünf Jahre dazu nut­zen, eine struk­tu­relle Kon­so­li­die­rung des eige­nen Haus­hal­tes ein­zu­lei­ten und dies dau­er­haft fort­set­zen, kann ihnen schritt­weise die Rück­zah­lung ihrer Alt­schul­den bis zur Hälfte der ursprüng­li­chen Summe erlas­sen werden.

Finan­zie­rung: Sie­ben Mil­li­ar­den Euro Finan­zie­rung durch die NRW-Bank zum Zins­satz von vier Pro­zent und bei einer Til­gungs­rate von zwei Pro­zent bedeu­tet Kos­ten von 420 Mil­lio­nen Euro pro Jahr. Die NRW-Bank kann den Zins­satz aus ihrer För­der­di­vi­dende um ein Pro­zent sen­ken, das ent­spricht 70 Mil­lio­nen Euro jähr­lich. Die ver­blei­bende Summe in Höhe von 350 Mil­lio­nen Euro wird der NRW-Bank aus dem Lan­des­haus­halt erstattet.