Gute Arbeit für alle

Berei­che:
Gute Arbeit schaf­fen
Aus­bil­dung und Qua­li­fi­zie­rung für alle
Neue Arbeit durch Inno­va­tion
Betriebs– und Per­so­nal­räte und ihre Mit­be­stim­mung stär­ken
Selbst­stän­dige bes­ser absi­chern
Fami­li­en­ge­rechte Arbeits­be­din­gun­gen för­dern
Daten­schutz ist Schutz für Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer

Gute Arbeit

Gute Arbeit schaf­fen
Wir wol­len Gute Arbeit für alle, Arbeit, von der die Men­schen gut leben kön­nen. Wir
wol­len pre­käre Beschäf­ti­gung in jeder Form über­win­den. Wir kämp­fen für den
flä­chen­de­cken­den, gesetz­li­chen Min­dest­lohn. Wer Voll­zeit arbei­ten geht, muss von
sei­nem Lohn auch anstän­dig leben kön­nen. Das ver­langt die Würde des Menschen.

Wer Min­dest­löhne ver­wei­gert und wei­ter auf Nied­rig­löhne setzt, macht Men­schen
dau­er­haft abhän­gig von staat­li­cher Hilfe – im Erwerbs­le­ben und im Alter, weil keine
aus­rei­chen­den Ren­ten­an­sprü­che auf­wach­sen können.

Wir wer­den Leih­ar­beits­ver­hält­nisse recht­lich bes­ser absi­chern. Neben einer
Lohn­un­ter­grenze gehört dazu auch die Stär­kung des Prin­zips „Glei­cher Lohn für
glei­che Arbeit.“ Nach einer ange­mes­se­nen Ein­ar­bei­tungs­zeit soll für die Arbeit in
dem­sel­ben Unter­neh­men der Grund­satz „equal pay“ unein­ge­schränkt gel­ten.
Beschäf­tigte müs­sen durch die Wie­der­ein­füh­rung des Syn­chro­ni­sa­ti­ons­ver­bots
(Beschäf­ti­gung, die auf einen kon­kre­ten Auf­trag beschränkt ist) vor moder­ner
Tage­löh­ner­ar­beit geschützt wer­den. Die kon­zern­in­terne Ver­lei­hung wol­len wir
begren­zen. Die Zahl der Leih­ar­bei­ter in einem Betrieb muss bei der Größe des
Betriebs­rats berück­sich­tigt werden.

Wir wol­len, dass Dauer, Bezah­lung und Anzahl von Prak­tika gesetz­lich gere­gelt
wer­den. Berufs­prak­tika dür­fen nicht län­ger als will­kür­li­che Ver­län­ge­rung der
Pro­be­zeit, zur Umge­hung des Kün­di­gungs­schut­zes und zum Lohn­dum­ping
miss­braucht werden.

Wir wer­den ein neues Tarif­treue­ge­setz beschlie­ßen. Im Ein­klang mit dem
Ver­ga­be­recht wer­den wir wirk­sam Lohn– und Sozi­al­dum­ping bei der Ver­gabe
öffent­li­cher Auf­träge unter­bin­den. Dazu gehört auch, dass lan­des­ei­gene Betriebe auf
den Ein­satz von Leih­ar­beit mög­lichst verzichten.

Wir ste­hen zum Modell der Job-Center in gemein­sa­mer Ver­ant­wor­tung von
Bun­des­agen­tur und Kom­mu­nen. Hierzu stre­ben wir eine Grund­ge­setz­än­de­rung an.
Die not­wen­dige Finanz­aus­stat­tung hat der Bund zu tragen.

Gemein­sam mit dem Bund, der Bun­des­agen­tur und den Kom­mu­nen wol­len wir
Arbeits­mög­lich­kei­ten vor Ort för­dern und Arbeits­plätze schaf­fen. Wir wer­den einen
sozia­len Arbeits­markt für die­je­ni­gen schaf­fen, die dau­er­haft keine Chance zur
Teil­habe am ers­ten Arbeits­markt haben. Jede und jeder muss eine Chance
bekom­men. Dabei ist für uns zen­tral, dass die in die­sem öffent­lich geför­der­ten
Beschäf­ti­gungs­sek­tor täti­gen Men­schen sinn­volle Arbeit ver­rich­ten und mit ihrer
Tätig­keit ihre Exis­tenz selbst sicher können.

Die Ent­wick­lung der Arbeits­lo­sig­keit, die Auf­nah­me­fä­hig­keit des Arbeits­mark­tes und
das Maß not­wen­di­gen Qua­li­fi­ka­ti­ons­be­darfs sind in Deutsch­land regio­nal ganz
unter­schied­lich aus­ge­prägt. Des­halb brau­chen wir eine Regio­na­li­sie­rung, um die
För­der­maß­nah­men opti­mal auf die kon­krete Bedarfs­lage anzu­stim­men. Nur so
kön­nen wir jeder und jedem Ein­zel­nen eine kon­krete Ver­mitt­lungs­chance bie­ten.
Auch die regio­na­len Kom­pe­ten­zen der Trä­ger der Arbeits­markt­för­de­rung wer­den wir
stär­ken. Eine Abwärts­spi­rale zu Las­ten der Qua­li­tät muss durch eine ange­mes­sene
Ver­ga­be­pra­xis von För­der­maß­nah­men unter­bun­den wer­den. Wir wer­den das
flä­chen­de­ckende Bera­tungs­an­ge­bot des Netz­werks „Frauen & Beruf“ wie­der fördern.

Wir set­zen uns für ein bes­se­res Aner­ken­nungs­ver­fah­ren der von den
Ein­wan­de­rin­nen und Ein­wan­de­rern mit­ge­brach­ten aka­de­mi­schen und beruf­li­chen
Abschlüsse ein. Dort wo nötig, sind Anpas­sungs– und Nach­qua­li­fi­zie­run­gen
vor­zu­neh­men. Die Kom­pe­ten­zen und Fähig­kei­ten der Zuwan­de­rer sind, auch
ange­sichts des dro­hen­den Fach­kräf­te­man­gels, bes­ser als in der Ver­gan­gen­heit zu
nutzen.

Wir haben mit der Ver­län­ge­rung der Kurz­ar­beit in der Wirt­schafts– und Finanz­krise
dafür gesorgt, dass Hun­dert­tau­sende von Arbeits­plät­zen erhal­ten wor­den sind. Ab
Mitte 2010 wird die Kurz­ar­beit in vie­len Betrie­ben aus­lau­fen. Wir wer­den
Anschluss­för­de­run­gen ent­wi­ckeln, damit nicht pri­mär die Arbeit­neh­me­rin­nen und
Arbeit­neh­mer am Ende die Kri­sen­las­ten zu tra­gen haben.

Wir fin­den uns nicht län­ger damit ab, dass Frauen in Deutsch­land für die glei­che
Arbeit noch immer ein Vier­tel weni­ger Lohn als ihre männ­li­chen Kol­le­gen bekom­men.
Glei­cher Lohn für glei­che Arbeit muss auch hier gel­ten. Wir set­zen
Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit um.

Als Lan­des­re­gie­rung wer­den wir uns dafür ein­set­zen, dass die Betriebs­räte das
Recht erhal­ten, vom Arbeit­ge­ber eine sta­tis­ti­sche Dia­gnose über die Gleich­heit der
Gehäl­ter zu verlangen.

Der arbeits­freie Sonn­tag muss wie­der zur Regel wer­den. In den Arbeits­be­rei­chen
Sicher­heit und Gesund­heit gilt es, arbeit­neh­mer­freund­li­che Rege­lun­gen zu tref­fen.
Der arbeits­freie Sonn­tag ist als Tag der Ruhe sowie für die fami­liä­ren und sozia­len
Bin­dun­gen von gro­ßer Bedeu­tung. Auch ein Laden­öff­nungs­ge­setz in NRW muss
dem im Grund­ge­setz ver­an­ker­ten Schutz von Sonn– und Fei­er­ta­gen Rech­nung
tra­gen und Aus­nah­men begren­zen. Die Ent­schei­dung des
Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zum Sonn­tags­schutz macht deut­lich, dass dabei auch
grund­le­gende Fra­gen des gesell­schaft­li­chen Selbst­ver­ständ­nis­ses betrof­fen sind.

Aus­bil­dung und Qua­li­fi­zie­rung für alle
Wir in NRW wer­den unse­ren Bei­trag dazu leis­ten, dass in Deutsch­land wie­der
Voll­be­schäf­ti­gung erreicht wird. Aus der Wirt­schaft wird schon heute ein
Fach­kräf­te­man­gel gemel­det. Zugleich haben wir eine große Zahl arbeits­lo­ser und
nicht aus­ge­bil­de­ter jun­ger Men­schen zu bekla­gen, viele von ihnen mit
Migra­ti­ons­hin­ter­grund. Die­sen Wider­spruch müs­sen wir jetzt auf­lö­sen, sonst wird der
demo­gra­phi­sche Wan­del das Pro­blem noch wei­ter ver­schär­fen. Wir müs­sen alle
Poten­ziale nutzen.

Gute Arbeit

Wir wer­den dafür sor­gen, dass Wirt­schaft und Poli­tik gemein­sam Ver­ant­wor­tung
über­neh­men. Der Schlüs­sel liegt in bes­se­rer Bil­dung und Aus­bil­dung für alle. Hierzu
ist es erfor­der­lich, dass der Übergang von der Schule in den Beruf früh­zei­tig in
unse­ren Schu­len vor­be­rei­tet wird.

Wir for­dern mehr Pra­xis­ein­bli­cke in der Schule, um den Berufs­fin­dungs­pro­zess zu
unter­stüt­zen und zu begleiten.

Wir wol­len eine Aus­bil­dungs­ga­ran­tie für alle jun­gen Men­schen, die jeder und jedem
eine Aus­bil­dung auf qua­li­ta­tiv hohem Niveau ermög­licht. Auch wenn die Schaf­fung
von mehr Aus­bil­dungs­plät­zen und die Aus­bil­dung des Fach­kräf­te­n­ach­wuch­ses vor
allem in der Ver­ant­wor­tung der Wirt­schaft lie­gen, erfor­dert dies eine gemein­same
Anstren­gung von Wirt­schaft, Poli­tik, Agen­tur für Arbeit und Berufs­kol­legs. Dabei ist
die Wirt­schaft ange­mes­sen finan­zi­ell zu betei­li­gen. Es ist eine der drin­gends­ten
Auf­ga­ben, wie­der mehr Aus­bil­dungs­plätze im dua­len Sys­tem zu schaf­fen. Die
Aus­bil­dungs­ga­ran­tie bezieht sich nicht nur auf Schul­ab­gän­ger, son­dern auch auf
Alt­be­wer­ber. Jede und jeder hat auch eine zweite Chance verdient.

Die kom­mu­na­len und lan­des­ei­ge­nen Betriebe sind bei der Aus­bil­dung in der Pflicht.
Sie müs­sen Stan­dards bei der Aus­bil­dungs­qua­li­tät set­zen und auch über den
eige­nen Bedarf hin­aus ausbilden.

Wir wer­den bis zu 5000 zusätz­li­che Aus­bil­dungs­plätze mit hohem Pra­xis­an­teil
öffent­lich finan­zie­ren, um den Aus­bil­dungs­markt in der Krise zu sta­bi­li­sie­ren. Dies ist
sinn­vol­ler, als Arbeits­lo­sig­keit zu finan­zie­ren. Unko­or­di­nierte und nicht ziel­ge­rich­tete
Fort­bil­dungs­maß­nah­men, die nur zu einer Ver­sor­gung in „War­te­schlei­fen“ füh­ren,
leh­nen wir ab. Statt­des­sen wer­den wir in Zusam­men­ar­beit mit den örtli­chen
Überg­angs­sys­te­men Profiling-Maßnahmen mit anschlie­ßen­den pass­ge­nauen
Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men unterstützen.

Wir wol­len kleine und mitt­lere Unter­neh­men, die im Ver­bund mit ande­ren
Unter­neh­men oder einer über­be­trieb­li­chen Aus­bil­dungs­stätte aus­bil­den, wei­ter
orga­ni­sa­to­risch und finan­zi­ell unter­stüt­zen. Der von uns initi­ierte Aus­bil­dungs­bo­nus
ist auf alle unver­sorg­ten Jugend­li­chen aus­zu­wei­ten. Dazu schla­gen wir die Zah­lung
einer Prä­mie von 2000 Euro an kleine und mitt­lere Betriebe vor, wenn diese einen
zusätz­li­chen Aus­bil­dungs­platz schaf­fen. Wei­tere 2000 Euro soll das Unter­neh­men
erhal­ten, wenn der Aus­zu­bil­dende die Kam­mer­prü­fung besteht.

Der Insol­venz­schutz für Aus­zu­bil­dende muss garan­tiert sein. Damit sol­len
Aus­zu­bil­dende im Fall einer Insol­venz ihres Unter­neh­mens ihre Aus­bil­dung
rei­bungs­los in ande­ren Betrie­ben oder nöti­gen­falls in staat­li­cher Trä­ger­schaft
fort­set­zen können.

Neue Arbeit durch Inno­va­tion
Poli­tik und Wirt­schaft müs­sen gewähr­leis­ten, dass unser Land inno­va­tiv bleibt und
sich neue Berufs­bil­der ent­wi­ckeln. Wir för­dern den tech­no­lo­gi­schen Fort­schritt, etwa
im Bereich des Umwelt– und Kli­ma­schut­zes oder der erneu­er­ba­ren Ener­gien. In den
Berei­chen Erzie­hung, Gesund­heit und Pflege und in der Krea­tiv­wirt­schaft kön­nen in
den nächs­ten Jah­ren zig­tau­sende neuer Arbeits­plätze ent­ste­hen, wenn die Poli­tik die
rich­ti­gen Rah­men­be­din­gun­gen schafft. Dafür wer­den wir sorgen.

Die Men­schen mit Unter­neh­mer­geist in NRW sol­len wis­sen, dass eine regie­rende
SPD Struk­tu­ren för­dern wird, die uns im Wett­be­werb vor­an­brin­gen. Part­ner für den
Fort­schritt sind Wis­sen­schaft und Wirt­schaft. Hier arbei­ten die Köpfe, die NRW in
For­schung und Ent­wick­lung, in Wachs­tum und Beschäf­ti­gung voranbringen.

Betriebs– und Per­so­nal­räte und ihre Mit­be­stim­mung stär­ken
Die Krise hat ver­deut­licht, dass die Betriebs­räte kon­se­quent und erfolg­reich
betrieb­li­ches Kri­sen­ma­nage­ment geleis­tet haben. Ihr Know-How und ihre soziale
Ver­ant­wor­tung haben bei der Kri­sen­be­wäl­ti­gung der Arbeits­platz­si­che­rung Vor­rang
vor Ren­di­te­er­war­tun­gen ver­schafft. Ihr Bei­trag hat gehol­fen, Beschäf­ti­gungs­ver­luste
in der Krise gering zu hal­ten. Künf­tig muss das Wis­sen und Kön­nen der Betriebs–
und Per­so­nal­räte ver­bind­li­cher in die Unter­neh­mens­ent­wick­lung ein­be­zo­gen wer­den.
Ihre Rolle beim Antrei­ben und Mana­gen von Inno­va­tio­nen wol­len wir stär­ken. Um die
Per­so­nal– und Betriebs­räte dau­er­haft in die Lage zu ver­set­zen, diese Rolle zu
spie­len, wol­len wir Initia­ti­ven ergrei­fen, um das Per­so­nal­ver­tre­tungs– und das
Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz ent­spre­chend zu ändern und den Ver­tre­te­rin­nen und
Ver­tre­tern der Arbeit­neh­mer­schaft mehr Mit­be­stim­mungs­rechte gesetz­lich zu
sichern.

Mit­be­stim­mung und Sozi­al­part­ner­schaft sind von NRW aus kon­zi­piert und
durch­ge­setzt wor­den. Wei­ter­ent­wick­lun­gen von Mit­be­stim­mung soll­ten erneut von
NRW aus­ge­hen: durch Ver­bes­se­run­gen von Teil­habe– und
Par­ti­zi­pa­ti­ons­mög­lich­kei­ten von Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern auch in
klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men wie auf EU-Ebene. Denn Mit­be­stim­mung in der
Arbeits­welt ist Aus­druck von Men­schen­würde. Zugleich för­dert sie Demo­kra­tie als
Lebensform.

Selbst­stän­dige bes­ser absi­chern
Immer mehr Men­schen arbei­ten – als Teil ihres Lebens­ent­wurfs oder auch
unfrei­wil­lig – als Selbst­stän­dige. Neben die klas­si­schen freien Berufe und das
Hand­werk tre­ten dabei viele wei­tere selbst­stän­dige Dienst­leis­ter. Unsere
Sozi­al­sys­teme aber auch viele andere Bestim­mun­gen unse­res Staa­tes sind bis­her
nicht dar­auf aus­ge­rich­tet, diese Men­schen zu unterstützen.

Die neue Lan­des­re­gie­rung unter Füh­rung von Han­ne­lore Kraft wird des­halb
Initia­ti­ven – auch über den Bun­des­rat – ergrei­fen, um Selbst­stän­dige zu akzep­ta­blen
Tari­fen in die Kran­ken­ver­si­che­rung ein­zu­bin­den, sie in eine neu aus­zu­rich­tende
Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung („Erwerbs­tä­ti­gen­ver­si­che­rung“) auf­zu­neh­men und ihnen
die Alters­ab­si­che­rung zu erleichtern.

Außer­dem wol­len wir eine Ver­än­de­rung des Gewer­be­miet­rechts. Kün­di­gun­gen
dür­fen wie im Wohn­raum­miet­recht nur wegen berech­tig­ter Inter­es­sen des Ver­mie­ters
mög­lich sein. Das schützt gerade klei­nere Unter­neh­men vor Knebelverträgen.

Gute Arbeit

Fami­li­en­ge­rechte Arbeits­be­din­gun­gen för­dern
Immer mehr junge Men­schen han­geln sich mit teils unbe­zahl­ten Prak­tika, mit
Mini­jobs, mit Leih– und Zeit­ar­beit oder stän­dig befris­te­ten Ver­trä­gen von einer
pre­kä­ren Beschäf­ti­gung zur nächs­ten. Auf der ande­ren Seite erwar­ten Poli­tik und
Gesell­schaft von genau die­ser Alters­gruppe die Grün­dung von Fami­lien. Das passt
nicht zusam­men. Die SPD in Nordrhein-Westfalen kämpft für Gute Arbeit. Dazu
gehö­ren auch fle­xi­ble Arbeits­zeit­kon­ten, die För­de­rung von Betreu­ungs­an­ge­bo­ten
und gesunde Arbeitsbedingungen.

Der Wett­be­werb um Fach­kräfte wird zuneh­mend schwie­ri­ger. Des­halb müs­sen
Unter­neh­men schon in eige­nem Inter­esse jen­seits von Gehalts­zah­lun­gen Anreize
bie­ten. Fami­li­en­ge­rechte Arbeits­be­din­gun­gen und betrieb­li­che Mit­be­stim­mung haben
hier­bei schon heute einen beson­de­ren Stel­len­wert. Dies nimmt wei­ter zu.

Wir kön­nen es uns nicht leis­ten, Poten­ziale unge­nutzt zu las­sen. Des­halb star­ten wir
mit Wirt­schaft und Gewerk­schaf­ten eine Initia­tive zur beson­de­ren För­de­rung von
älte­ren Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern. Auch die beruf­li­che Fort– und
Wei­ter­bil­dung der Beschäf­tig­ten mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund muss aus­ge­wei­tet
werden.

Daten­schutz ist Schutz für Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer
Zahl­rei­che Daten­schutz­skan­dale in der Wirt­schaft zei­gen, dass uns die moderne
Infor­ma­ti­ons– und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­sell­schaft auch im Arbeits­le­ben vor neue
Her­aus­for­de­run­gen stellt. Eine Total­über­wa­chung von Arbeit­neh­me­rin­nen und
Arbeit­neh­mern am Arbeits­platz darf es genauso wenig geben wie deren
sys­te­ma­ti­sche Durch­leuch­tung. Der ver­ant­wor­tungs­be­wusste Umgang mit sen­si­blen
Arbeit­neh­mer­da­ten muss in der betrieb­li­chen Pra­xis immer sicher­ge­stellt sein.
Des­we­gen wer­den wir uns gegen­über der Bun­des­re­gie­rung für ein eigen­stän­di­ges
Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz­ge­setz ein­set­zen und in NRW dafür sor­gen, dass der
Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­tragte aus­rei­chen­des Per­so­nal erhält, um seine Auf­ga­ben
wirk­sam wahrzunehmen.

Die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung per­sön­li­cher Daten durch bzw. für Sozi­al­leis­tungs­trä­ger
und andere öffent­li­che Ein­rich­tun­gen ist eben­falls nur im Rah­men ihrer Auf­ga­ben und
in dem hier­für unum­gäng­li­chen Maß zuläs­sig. Dies gilt auch für den elek­tri­schen
Ent­gelt­nach­weis (ELENA). Hier­für wer­den wir uns gegen­über der Bun­des­re­gie­rung
einsetzen.