Briefwahl

Kurz­info

Die Brief­wahl kön­nen alle Wahl­be­rech­tig­ten Rem­schei­de­rin­nen und Rem­schei­der in Anspruch neh­men. Die Unter­la­gen für die Brief­wahl bekom­men Sie, indem Sie ihre Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­karte aus­fül­len und an die Stadt Rem­scheid schi­cken. Sie kön­nen die Unter­la­gen auch direkt online anfor­dern.

Detail­lierte Infor­ma­tio­nen aus dem Innenministerium

Ein/e Wahlberechtigte/r, die/der in ein Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen ist, kann ihr/sein Wahl­recht auch durch Brief­wahl ausüben.

Für die Brief­wahl ist ein ent­spre­chen­der Antrag zu stel­len (Die Stadt Rem­scheid ermög­licht das Ver­fah­ren online abzu­wi­ckeln. Sobald dies mög­lich ist, fin­den Sie einen Link an die­ser Stelle.). Der Antrag auf Aus­hän­di­gung der Brief­wahl­un­ter­la­gen sollte mög­lichst früh­zei­tig bei der Stadt Rem­scheid gestellt wer­den. Der Antrag kann schrift­lich oder münd­lich gestellt wer­den. Die Schrift­form gilt auch durch Tele­gramm, Fern­schrei­ben, Tele­fax, E-Mail oder durch sons­tige doku­men­tier­bare Über­mitt­lung in elek­tro­ni­scher Form als gewahrt. Eine tele­fo­ni­sche Antrag­stel­lung ist unzulässig.

Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen bis zum Frei­tag vor dem Wahl­tag, 18.00 Uhr, und in beson­de­ren Fäl­len auch noch am Wahl­tag bis 15.00 Uhr bean­tragt werden.

Die Brief­wäh­le­rin bzw. der Brief­wäh­ler erhält auf ihren/seinen Antrag einen Wahl­schein, einen amt­li­chen Stimm­zet­tel des jewei­li­gen Wahl­krei­ses, einen amt­li­chen Stimm­zet­tel­um­schlag, einen amt­li­chen Wahl­brief­um­schlag und ein aus­führ­li­ches Merk­blatt für die Brief­wahl, auf dem alles ver­zeich­net und durch anschau­li­che Bil­der näher erläu­tert ist, was zu tun ist.

Von gro­ßer Wich­tig­keit ist es, dass die Brief­wäh­len­den den Wahl­brief­um­schlag recht­zei­tig abschi­cken oder bei der für den Ein­gang der Wahl­briefe zustän­di­gen Stelle abge­ben. Der Wahl­brief muss spä­tes­tens am Wahl­sonn­tag, bis 18.00 Uhr bei der dafür zustän­di­gen Stelle vor­lie­gen, da um 18.00 Uhr der Wahl­akt abge­schlos­sen und mit der Aus­zäh­lung der Stim­men begon­nen wird. Der Wahl­brief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahl­tag abge­schickt wer­den. Die Brief­wahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Brief­wahl­un­ter­la­gen erfol­gen und der Wahl­brief sofort danach an die auf dem Umschlag abge­druckte Anschrift geschickt oder dort abge­ge­ben wer­den. Holt die/der Wahl­be­rech­tigte per­sön­lich die Brief­wahl­un­ter­la­gen ab, so soll ihr/ihm die Gemein­de­be­hörde Gele­gen­heit geben, die Brief­wahl an Ort und Stelle aus­zu­üben. Der Wahl­brief braucht bei Ver­sand im Bun­des­ge­biet nicht fran­kiert zu wer­den, anders ist es, wenn er im Aus­land auf­ge­ge­ben wird.