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Briefwahl
Kurzinfo
Die Briefwahl können alle Wahlberechtigten Remscheiderinnen und Remscheider in Anspruch nehmen. Die Unterlagen für die Briefwahl bekommen Sie, indem Sie ihre Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und an die Stadt Remscheid schicken. Sie können die Unterlagen auch direkt online anfordern.
Detaillierte Informationen aus dem Innenministerium
Ein/e Wahlberechtigte/r, die/der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann ihr/sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag zu stellen (Die Stadt Remscheid ermöglicht das Verfahren online abzuwickeln. Sobald dies möglich ist, finden Sie einen Link an dieser Stelle.). Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der Stadt Remscheid gestellt werden. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, und in besonderen Fällen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden.
Die Briefwählerin bzw. der Briefwähler erhält auf ihren/seinen Antrag einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises, einen amtlichen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen Wahlbriefumschlag und ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles verzeichnet und durch anschauliche Bilder näher erläutert ist, was zu tun ist.
Von großer Wichtigkeit ist es, dass die Briefwählenden den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschicken oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgeben. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, bis 18.00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen, da um 18.00 Uhr der Wahlakt abgeschlossen und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden. Holt die/der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr/ihm die Gemeindebehörde Gelegenheit geben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Der Wahlbrief braucht bei Versand im Bundesgebiet nicht frankiert zu werden, anders ist es, wenn er im Ausland aufgegeben wird.